Die Verteilung der Tickets basiert auf spezifischen Kriterien und wird durch den Vorstand organisiert. Die folgenden Abschnitte erläutern die genauen Verfahren und Bedingungen für die Ticketbestellung und -vergabe bei verschiedenen eidgenössischen Anlässen.
Für eidgenössische Veranstaltungen werden die Tickets über die fünf Teilverbände verteilt. Der Verteilungsschlüssel ist im Verband festgelegt und berücksichtigt neben der Mitgliederzahl auch die Anzahl der aktiven Schwinger und Nachwuchsschwinger sowie die Einsätze der Funktionäre des Schwingklubs im Verband (z. B. Kampfrichter). Der Vorstand stellt sicher, dass die Mitgliederzahlen korrekt und vollständig erfasst und in der jährlichen Meldung an den Verband weitergegeben werden. Mit diesem Dokument legt der Vorstand die interne Regelung zur Ticketvergabe fest.
Für eidgenössische Schwingfeste werden alle Mitglieder (sofern die Adresse bekannt ist) schriftlich per Email zur Ticketbestellung eingeladen. Die Mitglieder müssen das Bestellformular online vollständig ausfüllen und gemäss den Anweisungen einreichen. Nach Ablauf der Bestellfrist trifft sich der Vorstand zur Verteilung der Tickets. Sollten mehr Bestellungen als verfügbare Tickets vorliegen, kommt es zu Absagen, und die betroffenen Mitglieder werden schriftlich per Email benachrichtigt.
Dabei werden folgende Kriterien (nicht abschliessend) berücksichtigt:
Die Vergabe der Tickets basiert auf Vertrauen. Der Vorstand geht davon aus, dass die bestellenden Mitglieder sowie die angegebenen Begleitpersonen das Fest besuchen werden. Die Tickets werden wenige Wochen vor dem Fest nach dem Prinzip "Geld gegen Ticket" ausgegeben.
(z. B. Unspunnen, Kilchberg etc.) Diese Veranstaltungen sind kleiner, daher erhalten die Vereine weniger Tickets. Für diese eidgenössischen Anlässe werden folgende Mitgliedschaftskategorien zur Ticketbestellung eingeladen:
Der Vorstand behält sich das Recht vor, auch Mitglieder in wichtigen Funktionen ausserhalb der ordentlichen Organe zur Ticketbestellung einzuladen. Die Mitglieder müssen das Bestellformular vollständig ausfüllen und gemäss den Anweisungen einreichen. Nach Ablauf der Bestellfrist trifft sich der Vorstand zur Verteilung der Tickets. Sollten mehr Bestellungen als verfügbare Tickets vorliegen, kommt es zu Absagen, und die betroffenen Mitglieder werden schriftlich per Email benachrichtigt.
Dabei werden folgende Kriterien (nicht abschliessend) berücksichtigt:
Die Vergabe der Tickets basiert auf Vertrauen. Der Vorstand geht davon aus, dass die bestellenden Mitglieder sowie die angegebenen Begleitpersonen das Fest besuchen werden. Die Tickets werden wenige Wochen vor dem jeweiligen Anlass nach dem Prinzip "Geld gegen Ticket" ausgegeben.
Für Gauverbands und Kantonal Schwingfeste im Kanton Bern erhalten die Klubs keine Tickets.
Hier empfehlen wir, sich jeweils auf der Webseite des jeweiligen Schwingfestes zu Informieren. In der Regel können dort jeweils auch gleich die Tickets erworben werden.